Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Ja, wir verfügen über eine Kurzzeitpflege mit insgesamt 12 Plätzen. Die Gäste können einen begrenzten Zeitraum bei uns verbringen. 

Kurzzeitpflege kann sowohl in einer akuten Situation, beispielsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, als auch als Urlaubspflege in Anspruch genommen werden.

Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf der jeweiligen Person. Der erste Aufenthalt sollte idealerweise eine Woche betragen. So hat der Gast ausreichend Zeit, das Leben und den Alltag in der Kurzzeitpflege kennenzulernen.

Wir nehmen von Montag bis Freitag neue Gäste auf.

Wir bieten einen geregelten Tagesablauf mit einem aktiven Miteinander in der Gemeinschaft. Dazu gehören verschiedene Anregungen und Angebote wie Bewegungsrunden und Gedächtnisübungen.

Während des Kurzzeitpflegeaufenthaltes bleiben die Hausärztinnen und Hausärzte der Gäste zuständig. Sollten diese ausnahmsweise nicht verfügbar sein, übernehmen Ärztinnen und Ärzte aus dem Umfeld des CAvGH die medizinische Betreuung.

Während des Kurzzeitpflegeaufenthaltes bieten wir Beratungsgespräche für An- und Zugehörige an. Dabei geht es häufig um die weitere Versorgung im Anschluss an die Kurzzeitpflege.

Darüber hinaus besteht im CAvGH die Möglichkeit, eine Beratung rund um das Thema Demenz in Anspruch zu nehmen.